Bebaubarkeit klären
Prüfung, was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Erschließung, Altlasten. Belastbare Grundlage statt Vermutungen.
Grundstücksentwicklung in Franken
Wir entwickeln Grundstücke – mit oder ohne Altbestand – zu mehreren Bauplätzen. Wir bewerten, teilen auf, projektieren und vermarkten an Endkunden. Für Sie bleibt am Ende nur der Notartermin.
Grundstück unverbindlich prüfen lassen
Wir betrachten ein Grundstück nicht als gegeben, sondern als Möglichkeit. Unsere Arbeit beginnt bei der Frage, was auf einer Fläche tatsächlich entstehen kann – und reicht bis zur Übergabe an die passenden Käufer.
Prüfung, was auf einem Grundstück tatsächlich möglich ist: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Erschließung, Altlasten. Belastbare Grundlage statt Vermutungen.
Aufteilung in mehrere Bauplätze – dort, wo es planungsrechtlich Sinn ergibt. Mehr Einheiten bedeuten in der Regel einen höheren Gesamtwert für den Eigentümer.
Konzeption der baulichen Nutzung: Anzahl der Einheiten, Stellung auf dem Grundstück, Erschließung. Sauber aufbereitet als Grundlage für die Vermarktung.
Grundstücke – unbebaut oder mit Altbestand – werden an passende Bauinteressenten vermittelt. Persönlich, regional, mit klarer Aufbereitung.
Grundstücke mit Altbestand sind oft schwer verkaufbar: hoher Gesamtpreis, ungewisse Sanierungskosten, kleiner Käuferkreis. Aber auch unbebaute Grundstücke bleiben oft unter ihrem Möglichen, wenn niemand prüft, was planungsrechtlich tatsächlich umsetzbar ist. Wir setzen genau dort an – und nehmen Ihnen den gesamten Prozess ab.
Erst klären wir, was auf Ihrem Grundstück wirklich möglich ist – Bebauungsplan oder Beurteilung nach § 34 BauGB, Erschließung, Altlasten. Nur wenn das Potenzial sinnvoll und umsetzbar ist, gehen wir gemeinsam in die Entwicklung.
Planungskonzept und sinnvolle Aufteilung des Grundstücks. Anschließend vermarkten wir die einzelnen Parzellen an Endkunden, die darauf neu bauen. Für den Markt entsteht ein klares Produkt: bezahlbarer Neubau mit kalkulierbarem Gesamtpreis – ohne Sanierungsrisiko.
Ein geteiltes Grundstück findet schneller seine Käufer als ein großes Objekt mit Altbestand. Sie verkaufen zum vorher vereinbarten Preis – der einzige praktische Unterschied: Statt einer Unterschrift beim Notar setzen Sie mehrere.
Bewertung, Planung und Vermarktung übernehmen wir. Für Sie bleibt der Notartermin.
Die Vorarbeit läuft auf unser unternehmerisches Risiko, nicht auf Ihres.
Keine Vorabkosten für Planung oder Vermarktung. Vergütung nur im Erfolgsfall.
Mehrere kleinere Bauplätze finden in der Regel deutlich schneller Käufer als ein großes Objekt mit Altbestand.
Wir projektieren nur Grundstücke, bei denen wir überzeugt sind, dass sie sich verkaufen lassen.
Wir arbeiten auf Basis weniger, klarer Vereinbarungen. Alles wird vor Beginn schriftlich fixiert – und während des Prozesses nicht verändert.
Für Sie als Eigentümer entstehen während des gesamten Entwicklungsprozesses keine eigenen Kosten. Wir werden ausschließlich im Erfolgsfall vergütet.
Sie verkaufen zu Ihrem vereinbarten Grundstückspreis. Unsere Vergütung wird separat über den Käufer abgewickelt – Ihr Erlös bleibt davon unberührt.
Sie schildern uns Lage, Größe und Bestand. Wir klären den groben Rahmen und erste Einschätzungen – telefonisch oder persönlich.
Wir analysieren Bebaubarkeit, Erschließung und planungsrechtliche Möglichkeiten und bewerten den realistischen Spielraum des Grundstücks.
Wo sinnvoll, entsteht ein Aufteilungs- und Nutzungskonzept – mit Anzahl der Einheiten, Stellung und Erschließung als Grundlage der Vermarktung.
Wir vermarkten die einzelnen Parzellen an Endkunden und führen den Prozess bis zum Notartermin – sauber dokumentiert, persönlich begleitet.
Eigenes Heim am Klinikum, Unterfarrnbach, Burgfarrnbach, Hardhöhe, Oberfürberg, Poppenreuth, Stadeln, Atzenhof.
Erlangen-Ost mit Sebaldussiedlung, Röthelheim und Sieglitzhof, Innenstadt, Tennenlohe, Eltersdorf, Alterlangen und Umland.
Thon, Neunhof, Eibach, Erlenstegen, Mögeldorf und das übrige Stadtgebiet.
Lauf, Röthenbach, Schwaig, Feucht, Schnaittach und die übrigen Gemeinden im Landkreis.
Grundbuch, Erbengemeinschaft, Steuer: was nach dem Erbfall ansteht.
Was für eine Aufteilung passen muss, mit Rechenbeispiel.
Verkaufen mit Bestand: Abreißen oder sanieren müssen Sie vorher nicht.
Schreiben Sie uns ein paar Eckdaten – Eren Böcek meldet sich persönlich mit einer ersten Einordnung zurück. Diskret und unverbindlich.