Grundstück an einen Bauträger verkaufen oder aufteilen?
Wer ein größeres Grundstück oder ein altes Haus auf großem Grundstück verkaufen will, hat zwei Wege: das Ganze an einen Bauträger verkaufen oder das Grundstück in Bauplätze aufteilen und einzeln verkaufen. Frankenprojekt geht den zweiten Weg, in Nürnberg, Fürth, Erlangen und im Landkreis Nürnberger Land. Ihr Ansprechpartner ist Eren Böcek, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit 2021.
Weg 1: Verkauf an einen Bauträger
Ein Bauträger kauft das ganze Grundstück selbst, baut darauf und verkauft danach die fertigen Häuser oder Wohnungen. Sie haben einen Käufer und einen Notartermin.
Seinen Kaufpreis rechnet der Bauträger vom späteren Verkaufspreis der Häuser zurück. Davon abgezogen werden Baukosten, Nebenkosten, sein Risiko und sein Gewinn. Was übrig bleibt, kann er Ihnen für das Grundstück zahlen.
Weg 2: Aufteilen und die Bauplätze einzeln verkaufen
Das Grundstück wird in mehrere Bauplätze aufgeteilt. Jeder Bauplatz geht an einen eigenen Käufer, der darauf sein Haus baut. Verkäufer bleiben Sie, beim Notar unterschreiben Sie.
Kleinere Bauplätze erreichen mehr Käufer. Ein eigenes Rechenbeispiel, das für keinen bestimmten Ort gilt: Bei einem Bodenpreis von 711 Euro je Quadratmeter kostet ein Bauplatz für ein Reihenhaus mit 176 m² rund 125.000 Euro. Ein Grundstück für ein freistehendes Haus mit 500 m² kostet beim selben Bodenpreis rund 355.500 Euro.
Dafür gibt es mehrere Käufer und mehrere Notartermine. Wie das bei uns abläuft, steht auf der Seite Grundstück teilen und die Bauplätze verkaufen.
Beide Wege im Vergleich
- Käufer: beim Bauträger einer, bei der Aufteilung einer je Bauplatz.
- Notartermine: beim Bauträger einer, bei der Aufteilung einer je Bauplatz.
- Wer baut: beim Bauträger er selbst, bei der Aufteilung jeder Käufer sein eigenes Haus.
- Altes Haus: in beiden Fällen verkaufen Sie mit dem Bestand, abreißen müssen Sie vorher nicht.
Was bei Ihrem Grundstück passt
Ob sich ein Grundstück aufteilen lässt, hängt davon ab, was dort gebaut werden darf. Gilt ein Bebauungsplan, legt er das fest. Wo keiner gilt, entscheidet im bebauten Ortsteil § 34 BauGB: Ein neues Haus muss sich in die Umgebung einfügen. Außerdem braucht jeder Bauplatz Zufahrt und Leitungen.
Deshalb gibt es bei uns keine pauschale Zahl. Ein Architekt schaut sich jedes Grundstück einzeln an. Danach sagen wir Ihnen offen, ob die Aufteilung für Ihr Grundstück in Frage kommt, auch wenn die Antwort Nein ist.
Häufige Fragen
Welcher Weg bringt bei meinem Grundstück mehr?
Das lässt sich nur am einzelnen Grundstück beantworten. Ein Architekt schaut sich jedes Grundstück einzeln an: was dort gebaut werden darf, wie es sich aufteilen lässt und welche Häuser Platz haben. Erst danach sagen wir Ihnen, ob die Aufteilung für Ihr Grundstück in Frage kommt.
Muss ich das alte Haus vorher abreißen?
Abreißen müssen Sie vorher nicht. Sie verkaufen das Grundstück mit dem Bestand.
Was kostet mich das?
Keine. Sie zahlen weder vorab noch im Nachgang. Unsere Vergütung wird separat über den Käufer abgewickelt – Ihr Erlös bleibt davon unberührt.
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Quelle: § 34 BauGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026