Geerbtes Haus oder Grundstück verkaufen
Frankenprojekt vermittelt geerbte Häuser und Grundstücke in Nürnberg, Fürth, Erlangen und im Landkreis Nürnberger Land an Käufer, die dort neu bauen. Ihr Ansprechpartner ist Eren Böcek, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit 2021.
Nach dem Erbfall: das Grundbuch berichtigen lassen
Wer ein Haus oder Grundstück erbt, lässt das Grundbuch berichtigen: Die Erben werden als neue Eigentümer eingetragen. Wenn Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt stellen, ist die Eintragung gebührenfrei. So steht es im Merkblatt der Bayerischen Justiz.
Als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt dient nach § 35 Grundbuchordnung:
- ein Erbschein oder
- ein notarielles Testament beziehungsweise ein Erbvertrag, jeweils mit der Eröffnungsniederschrift, dem Protokoll über die Eröffnung.
Wenn mehrere erben
Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Nach § 2040 BGB können die Erben über das Grundstück nur gemeinsam verfügen. Verkauft wird also nur, wenn alle zustimmen.
Steuer beim Verkauf
Ob beim Verkauf Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem davon ab, wann der Verstorbene das Grundstück gekauft hat (§ 23 Einkommensteuergesetz). Das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Warum geerbte Grundstücke liegen bleiben und was wir tun
Aus unserer Arbeit kennen wir geerbte Grundstücke, die jahrelang leer stehen. Oft gehören sie mehreren Eigentümern, und es ist ungeklärt, was darauf gebaut werden darf. Die Grundsteuer läuft trotzdem jedes Jahr weiter.
Zuerst bewerten wir das Grundstück. Wo es möglich ist, teilen wir es in mehrere Bauplätze auf und projektieren sie, planen sie also für den Neubau. Wir vermarkten die Bauplätze und übernehmen die Besichtigungen. Den Verkauf wickeln wir bis zum Notar ab. Dort unterschreiben Sie am Ende als Eigentümer.
Wir projektieren nur Grundstücke, bei denen wir überzeugt sind, dass sie sich verkaufen lassen. Das sagen wir Ihnen nach der Bewertung offen, auch wenn die Antwort Nein ist. Bevor wir projektieren, schließen wir einen schriftlichen Maklervertrag, bei einer Erbengemeinschaft mit allen Erben.
Häufige Fragen
Was kostet uns Ihre Arbeit?
Keine. Sie zahlen weder vorab noch im Nachgang. Unsere Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall über die Käufer abgewickelt. Ihr Verkaufserlös bleibt davon unberührt.
Was kostet es, die Erben ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Die Eintragung ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt gestellt wird.
Können wir verkaufen, wenn nicht alle Erben einverstanden sind?
Das Grundstück wird nur verkauft, wenn alle Erben zustimmen. Über ein geerbtes Grundstück können die Erben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB).
Muss das alte Haus vorher abgerissen werden?
Abreißen müssen Sie vorher nicht. Sie verkaufen das Grundstück mit dem Bestand.
Wo finden wir den Bodenrichtwert für das Grundstück?
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen im BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de. Ein Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone, kein Preis für ein bestimmtes Grundstück. Zuschnitt, Größe und Bebaubarkeit machen den Unterschied.
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Quellen: Bayerische Justiz, Merkblatt „Hinweise zur Grundbuchberichtigung nach Erbfall“, abgerufen am 27.09.2026 · § 35 Grundbuchordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026 · § 2040 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026 · LDBV Bayern, Meldung vom 05.05.2026