Grundstück verkaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und im Nürnberger Land
Frankenprojekt vermittelt Grundstücke von Eigentümern in Nürnberg, Fürth, Erlangen und im Landkreis Nürnberger Land an Käufer, die darauf neu bauen: unbebaut, mit altem Haus, mit Abrisshaus oder geerbt. Wir bewerten Ihr Grundstück, teilen es auf, wo es möglich ist, und begleiten den Verkauf bis zum Notar. Ihr Ansprechpartner ist Eren Böcek, Bauprojektentwickler, Erlaubnis nach § 34c GewO.
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Was ein Bodenrichtwert aussagt
Ein Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert je Quadratmeter für eine Zone, kein Preis für ein bestimmtes Grundstück. Den Unterschied machen Zuschnitt, Größe und Bebaubarkeit. Die Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen gebührenfrei im BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de. Nach einer Meldung des LDBV Bayern vom 5. Mai 2026 sollten bis Ende Juni 2026 alle 96 Gutachterausschüsse in Bayern ihre Daten dort bereitstellen.
Grundstück verkaufen in Nürnberg
Wir suchen in Thon, Neunhof, Eibach, Erlenstegen, Mögeldorf und im übrigen Stadtgebiet. Infrage kommen unbebaute Flächen, Grundstücke mit einem alten Haus, Abrisshäuser und geerbter Grundbesitz.
Der Nürnberger Markt in Zahlen
Die Zahlen stammen vom Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg, veröffentlicht mit der Pressemitteilung Nr. 401 vom 13. April 2026.
Grundstücksmarktbericht 2025, Verkäufe und Preisentwicklung im Jahr 2025:
- 5.621 Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen, 2024 waren es 4.666.
- Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser: Kaufpreise +4 %.
- Freistehende Einfamilienhäuser: −3 %, Kaufpreise meist 390.000 bis 1.200.000 Euro.
- Doppel- und Reihenhäuser: +2 %, Kaufpreise meist 360.000 bis 740.000 Euro.
Bodenrichtwertkarte zum 1. Januar 2026, verglichen mit dem 1. Januar 2024:
- Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser: −7 %, Spanne 210 bis 1.500 Euro je Quadratmeter.
- Die Karte hat 1.262 Zonen.
Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht in Nürnberg
Der Grundstücksmarktbericht 2025 kostet 60 Euro. Sie bestellen ihn unter gutachterausschuss.nuernberg.de. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: Bauhof 5, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 231-4453.
Grundstück verkaufen in Fürth
Wir suchen Grundstücke rund um das Klinikum Fürth (Eigenes Heim), in Unterfarrnbach, Burgfarrnbach, Hardhöhe, Oberfürberg, Poppenreuth, Stadeln, Atzenhof und im übrigen Stadtgebiet.
Eren Böcek hat rund um das Klinikum Fürth bereits Bauplätze vermarktet. Die Nachfrage war dort hoch. Ob das auch für Ihr Grundstück gilt, zeigt erst die Bewertung.
Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht in Fürth
Für Fürth gelten die Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2026. Sie stehen online und gebührenfrei in den Portalen BORIS-Bayern und VBORIS. Eine gedruckte Bodenrichtwertkarte gibt es für 2026 nicht mehr. Eine amtliche Auskunft gibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Fürth für 35 Euro je Einzelauskunft. Telefonisch gibt sie keine Auskünfte.
Der Gutachterausschuss der Stadt Fürth hat am 25. März 2026 den Grundstücksmarktbericht 2025 beschlossen. Die Digitalversion kostet 60 Euro.
Das Wohnbaulücken-Kataster der Stadt Fürth
Die Stadt Fürth veröffentlicht ein Wohnbaulücken-Kataster, ein Verzeichnis bislang unbebauter Baugrundstücke, die grundsätzlich für Wohnbebauung geeignet sind. Es nennt Lage, Größe und Flurstücksnummer und ob ein Grundstück der Stadt oder privaten Eigentümern gehört. Die Stadt selbst schreibt: „Bis auf Weiteres stehen jedoch keine durch die Stadt Fürth vermittelbaren Baulücken mehr zur Verfügung.“
Grundstück verkaufen in Erlangen
- In der Stadt: Erlangen-Ost mit Sebaldussiedlung, Röthelheim und Sieglitzhof, außerdem die Innenstadt, Tennenlohe, Eltersdorf, Alterlangen und das übrige Stadtgebiet.
- Im Umland: Uttenreuth, Spardorf, Buckenhof, Bubenreuth, Möhrendorf und Baiersdorf.
Was Grundstücke in Erlangen wert sind
Der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht (Meldung der Stadt, Stand 23.06.2026). Die Erlanger Karte hat 277 Zonen. Ausgewertet wurden rund 2.100 Kaufverträge aus den Jahren 2024 und 2025. Die Stadt meldet diese Veränderungen:
- Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser: im stadtweiten Durchschnitt rund +5 %.
- Geschosswohnungsbau, also mehrstöckige Mehrfamilienhäuser: rund −7 %, in besonders teuren Lagen bis −10 %.
Die teuersten Wohnlagen liegen bei 945 bis 1.470 Euro je Quadratmeter: Sieglitzhof, Loewenichviertel, Burgberg, Röthelheim, Stubenloh, Sebaldussiedlung und Alterlangen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erreichen Sie in der Gebbertstraße 1 und unter Telefon 09131 86-1312.
Grundstück verkaufen im Nürnberger Land
Wir suchen Grundstücke in Lauf a. d. Pegnitz, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schwaig, Feucht und Schnaittach sowie in den übrigen Gemeinden des Landkreises.
Bodenrichtwert und Grundstücksmarktbericht im Nürnberger Land
Im Nürnberger Land erscheint die Bodenrichtwertkarte alle zwei Jahre. Sie enthält Werte für baureifes Wohnbauland und Gewerbegebiete in allen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises. Der Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Der Gutachterausschuss sitzt im Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, in Lauf a. d. Pegnitz.
Ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel aus unserer eigenen Rechnung, ohne Bezug zu einem bestimmten Ort: Bei einem Bodenpreis von 711 Euro pro Quadratmeter kostet ein Bauplatz für ein Reihenhaus mit 176 m² rund 125.000 Euro. Ein Grundstück für ein freistehendes Haus mit 500 m² kostet rund 355.500 Euro. Kleinere Bauplätze erreichen mehr Käufer.
Wann sich ein Grundstück aufteilen lässt
Gilt für die Lage ein Bebauungsplan, hängt die Aufteilung von ihm ab. Gilt keiner und liegt das Grundstück im bebauten Ortsteil, richtet sie sich nach § 34 BauGB. Ein neues Haus muss sich dann in die nähere Umgebung einfügen: nach Art der Nutzung, Größe und Bauweise und nach der Fläche, die es auf dem Grundstück einnimmt. In beiden Fällen kommt es auf die Erschließung an, also auf Zufahrt und Leitungen. Ob sich die Aufteilung bei Ihrem Grundstück lohnt, sagen wir Ihnen nach der Bewertung.
Wie der Verkauf abläuft
- Bewertung: Sie nennen uns Lage und Größe, wir bewerten das Grundstück.
- Vertrag: Bevor wir projektieren, also die Bauplätze planen, schließen Sie und wir einen schriftlichen Vertrag.
- Aufteilung: Wo es möglich ist, teilen wir das Grundstück auf und planen die einzelnen Bauplätze.
- Vermarktung: Wir bieten die Bauplätze Käufern an, die darauf neu bauen, und führen die Besichtigungen durch.
- Abwicklung: Wir wickeln den Verkauf bis zum Notar ab. Dort unterschreiben Sie am Ende als Verkäufer.
Wir projektieren nur Grundstücke, bei denen wir überzeugt sind, dass sie sich verkaufen lassen. Das sagen wir Ihnen nach der Bewertung offen, auch wenn die Antwort Nein ist.
Häufige Fragen
Was kostet mich Ihre Arbeit?
Keine. Sie zahlen weder vorab noch im Nachgang. Unsere Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall über die Käufer abgewickelt. Ihr Verkaufserlös bleibt davon unberührt.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
Gebührenfrei im BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de, mit Werten zum Stichtag 1. Januar 2026. Eine Einordnung für Ihr einzelnes Grundstück bekommen Sie mit unserer Bewertung.
Muss ich das alte Haus vorher abreißen?
Abreißen müssen Sie vorher nicht. Sie verkaufen das Grundstück mit dem Bestand. Ein altes Haus lässt sich schwer verkaufen, weil es nicht mehr den heutigen Energiestandards entspricht und die Sanierungskosten ungewiss sind. Werden Abriss und Neubau mit mehreren Häusern geplant, verteilen sich Grundstücks- und Nebenkosten auf mehrere Käufer.
Können mehrere Erben das Grundstück verkaufen?
Ja, wenn alle zustimmen. Nach § 2040 BGB können die Erben über ein geerbtes Grundstück nur gemeinsam verfügen.
Mein Grundstück liegt seit Jahren brach – lohnt sich ein Verkauf?
Nach unserer Erfahrung stehen Grundstücke jahrelang leer, wenn sie geerbt wurden, mehreren Eigentümern gehören oder ungeklärt ist, was darauf gebaut werden darf. Die Grundsteuer läuft trotzdem jedes Jahr weiter. Nach der Bewertung sagen wir Ihnen offen, ob sich Ihr Grundstück aus unserer Sicht verkaufen lässt.
Mein Grundstück steht im Wohnbaulücken-Kataster der Stadt Fürth – was heißt das?
Die Stadt Fürth führt Ihr Grundstück dort als bislang unbebautes Baugrundstück, das grundsätzlich für Wohnbebauung geeignet ist. Angaben zu Ihnen als Eigentümer stehen nicht darin. Sie können der Veröffentlichung widersprechen.
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Quellen: Stadt Nürnberg, Pressemitteilung Nr. 401 vom 13.04.2026 · Stadt Fürth, Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2026, abgerufen am 27.09.2026 · Stadt Fürth, Grundstücksmarktbericht 2025, abgerufen am 27.09.2026 · Stadt Fürth, Wohnbaulücken-Kataster, abgerufen am 27.09.2026 · Stadt Erlangen, Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2026, Stand 23.06.2026 · Landkreis Nürnberger Land, Bodenrichtwertkarte und Grundstücksmarktbericht, abgerufen am 27.09.2026 · n-land.de, Beitrag vom 03.04.2024 · LDBV Bayern, Meldung vom 05.05.2026 · § 34 BauGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026 · § 2040 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026