Grundstück verkaufen im Nürnberger Land
Frankenprojekt vermittelt Grundstücke von Eigentümern im Landkreis Nürnberger Land. Wir bewerten Ihr Grundstück, teilen es auf, wo es möglich ist, und vermarkten die Bauplätze an Käufer, die darauf neu bauen. Ihr Ansprechpartner ist Eren Böcek, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit 2021.
Wo wir im Nürnberger Land suchen
Wir suchen Grundstücke in Lauf a. d. Pegnitz, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schwaig, Feucht und Schnaittach sowie in den übrigen Gemeinden des Landkreises. Wir vermitteln unbebaute Grundstücke ebenso wie Grundstücke mit altem Haus oder Abrisshaus, auch geerbte.
Was Ihr Grundstück wert ist
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone, kein Preis für ein bestimmtes Grundstück. Den Unterschied machen Zuschnitt, Größe und Bebaubarkeit.
Im Nürnberger Land erscheint die Bodenrichtwertkarte alle zwei Jahre. Sie enthält Werte für baureifes Wohnbauland und Gewerbegebiete in allen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises. Der Grundstücksmarktbericht erscheint jährlich. Der Gutachterausschuss sitzt im Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, in Lauf a. d. Pegnitz.
Die aktuellen Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 stehen im BayernAtlas. Nach einer Meldung des LDBV Bayern vom 5. Mai 2026 sollten bis Ende Juni 2026 alle 96 Gutachterausschüsse in Bayern ihre Daten dort bereitstellen.
Wann sich eine Aufteilung lohnen kann
Ob sich ein Grundstück aufteilen lässt, hängt vom Bebauungsplan ab. Wo keiner gilt, entscheidet § 34 BauGB: Ein Neubau im bebauten Ortsteil muss sich in die nähere Umgebung einfügen, etwa in Größe und Bauweise. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein, also Zufahrt und Leitungen.
Ein Beispiel aus unserer eigenen Rechnung, ohne Bezug zu einem bestimmten Ort: Bei einem Bodenpreis von 711 Euro pro Quadratmeter kostet ein Bauplatz für ein Reihenhaus mit 176 m² rund 125.000 Euro. Ein Grundstück für ein freistehendes Haus mit 500 m² kostet rund 355.500 Euro. Kleinere Bauplätze erreichen mehr Käufer.
Wie es abläuft
Zuerst bewerten wir Ihr Grundstück. Wir projektieren nur Grundstücke, bei denen wir überzeugt sind, dass sie sich verkaufen lassen. Das sagen wir Ihnen nach der Bewertung offen, auch wenn die Antwort Nein ist.
Ist die Antwort Ja, geht es so weiter:
- Sie und Frankenprojekt schließen einen schriftlichen Maklervertrag, bevor wir projektieren.
- Wo es möglich ist, teilen wir das Grundstück auf und projektieren die Bauplätze, planen sie also für den Neubau.
- Wir vermarkten die Bauplätze und übernehmen die Besichtigungen mit den Kaufinteressenten.
- Die Abwicklung bis zum Notar gehört dazu. Beim Notar unterschreiben Sie als Verkäufer.
Häufige Fragen
Was kostet mich Ihre Arbeit?
Keine. Sie zahlen weder vorab noch im Nachgang. Unsere Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall über die Käufer abgewickelt. Ihr Verkaufserlös bleibt davon unberührt.
Wo finde ich den Bodenrichtwert im Nürnberger Land?
Sie finden ihn im BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de, mit Werten zum Stichtag 1. Januar 2026. Eine Einordnung für Ihr einzelnes Grundstück bekommen Sie mit unserer Bewertung.
Mein Grundstück liegt seit Jahren brach – lohnt sich ein Verkauf?
Nach unserer Erfahrung stehen Grundstücke jahrelang leer, wenn sie geerbt wurden, mehreren Eigentümern gehören oder ungeklärt ist, was darauf gebaut werden darf. Die Grundsteuer läuft trotzdem jedes Jahr weiter. Nach der Bewertung sagen wir Ihnen offen, ob sich Ihr Grundstück aus unserer Sicht verkaufen lässt.
Muss ich das alte Haus vorher abreißen?
Abreißen müssen Sie vorher nicht. Sie verkaufen das Grundstück mit dem Bestand. Ein altes Haus lässt sich schwer verkaufen, weil es nicht mehr den heutigen Energiestandards entspricht und die Sanierungskosten ungewiss sind. Werden Abriss und Neubau mit mehreren Häusern geplant, verteilen sich Grundstücks- und Nebenkosten auf mehrere Käufer.
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Quellen: Landkreis Nürnberger Land, Bodenrichtwertkarte und Grundstücksmarktbericht, abgerufen am 27.09.2026 · n-land.de, Beitrag vom 03.04.2024 · LDBV Bayern, Meldung vom 05.05.2026 · § 34 BauGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026